Laut kanonischem Recht ist in den Pfarren zur kirchlichen Vermögensverwaltung verpflichtend ein Pfarrkirchenrat einzurichten
Mit Wirkung vom 1. 1. 2023 bis 31. 12. 2027 wurde der Pfarrkirchenrat in unserer Pfarre bestellt.
Der Kirchenrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und bestellten Mitgliedern.
Die Zahl der bestellten Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der in der Pfarre lebenden Katholiken. Eine Funktionsperiode dauert fünf Jahre, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.
Ein Mitglied des Kirchenrates gehört auch dem Pfarrgemeinderat an, um eine entsprechende Koordination zwischen den beiden Gremien zu gewährleisten.
Der Pfarrkirchenrat wird vom Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen, von diesem mittels Dekret bestellt und vom Pfarrer angelobt.
Dem Pfarrkirchenrat obliegt die Verwaltung des Kirchenvermögens (Mobilien und Immobilien). In seinen Aufgabenbereich fallen auch der Abschluss aller Pacht-, Miet-, Verkaufs- und Dienstverträge sowie die Verantwortlichkeit für die Kirchenrechnung und für Anliegen des Kirchenbeitrags. Auch sämtliche Bauangelegenheiten - Neu- oder Umbauten, Renovierungen, Restaurierungen - gehören zu seinem Wirkungsbereich.
Die Hilfestellung in allen ökonomischen und finanziellen Belangen soll es dem Pfarrer ermöglichen, sich mehr seinen eigentlichen seelsorglichen Aufgaben widmen zu können.
Kirchgasse 5
6065 Thaur
Tel.: +43 5223 49 28 50
Fax.: +43 5223 49 28 50-4
pfarre.thaur@dibk.at
Montag und Freitag:
9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch:
16:00 bis 18:00 Uhr
Hier finden Sie alles, was in unserer Pfarrgemeinde auf den ersten Blick verborgen ist. Frei nach dem Motto: "Wer suchet, der findet (Mt 7,7)"!